Die SPD ist das Bollwerk gegen Rechts! Diesen Titel hat sie sich historisch verdient und wird ihm heute noch gerecht. Das soll und wird auch in Zukunft so bleiben.
Rechtsextremismus, Hasskriminalität und die Verantwortung der „sozialen“ Netzwerke
Unsere SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat ein großes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität erarbeitet, das nun endgültig beschlossen wurde, nachdem es lange von der FDP und den Grünen aufgehalten worden war. Ab 01.02.2022 treffen Facebook & Co nun eine gesetzliche Meldepflicht bei Bekanntwerden bestimmter Kriminalität auf ihren Plattformen (Anpassung Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Darüber hinaus wurden eine Reihe von Strafnormen angepasst, wie zum Beispiel die §§ 126, 140, 185, 188 und 241 StGB. Die Strafzumessungsregeln des § 46 StGB wurden um antisemitische Motive ergänzt. Die Regelungen der Bestands- und Verkehrsdatenerhebung für Telekommunikationsanbieter wurden auf die Telemedienanbieter erweitert. Die Strafbarkeit sog. Feindeslisten wurde geregelt. Das sind gute und notwendige Maßnahmen.
Nach meiner Überzeugung darf die Debatte über die Verantwortung der Plattformbetreiber hier nicht enden. Wer Plattformen kommerziell betreibt und dort verbreitete Falschinformationen und Straftaten noch immer nicht aktiv erkennt und verhindert, sondern erst auf Beschwerden der Kunden aktiv wird, kommt seinen Sorgfaltspflichten nicht aktiv nach. Daher sollten diese gesetzlich verankert werden. Die durch Algorithmen bestimmten Mechanismen der Plattformen beeinflussen demokratische Willensbildungsprozesse. Der demokratische Rechtsstaat sollte insoweit jedenfalls spätestens dann regelnd eingreifen, wenn er selbst hierdurch in Gefahr gerät.
Kampf gegen Antisemitismus
Im Vergleich zu den anderen Auseinandersetzungen kommt dem Nahostkonflikt auf vielfache Weise eine besondere Bedeutung zu. Die Parteinahme für die Positionen der Palästinenser geht nicht immer nur mit zulässiger Kritik am Regierungshandeln Israels, sondern häufig auch mit Judenhass und Antisemitismus einher. Sie birgt die Gefahr in sich, in Gewalt umzuschlagen und damit eine beträchtliche Drohkulisse für die etwa 225.000 in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden auszulösen – ausgerechnet in dem Jahr, in dem 1.700 Jahre jüdisches Leben auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands gefeiert wird.
Zur Einordnung: Nach der Definition des Bundesamtes für Verfassungsschutz versteht man unter dem Begriff Antisemitismus „die politisch, sozial, rassistisch oder religiös fundierte Feindschaft gegenüber Juden. Antisemitisch sind jegliche Äußerung und jegliches Verhalten, das sich gegen einen Juden als Juden beziehungsweise gegen die jüdische Gemeinschaft richtet. Dabei ist es unerheblich, ob sich diese Gemeinschaft im Verband des Staates Israel organisiert oder außerhalb.“ Diese Judenfeindlichkeit findet sich vor allem beim Rechtsextremismus (überwiegende Zahl der statistisch erfassten antisemitischen Straftaten), beim Islamismus, bei Teilen des Ausländerextremismus wieder. Auch der Linksextremismus kennt antisemitische Erzählmuster. In Zeiten der Pandemie fanden zudem krude judenfeindliche Narrative Eingang in die „Anti-Corona-Szene“.
Über diese ideologiegeprägten Strömungen müssen wir jedoch auch die übrige Gesellschaft in den Blick nehmen und dabei nicht die Probleme verschweigen, die in der sogenannten Einwanderungsgesellschaft existieren. Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2017 weist darauf hin, dass in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie im nördlichen Afrika antisemitische Einstellungen bei circa 75 Prozent bis circa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung zu finden seien (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11970, Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus vom 7. 4. 2017, Berlin 2017, S. 91 ff.)
Dieser Verweis soll verdeutlichen, dass die Ursachenbekämpfung dieser Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht von den Sicherheitsbehörden geleistet werden kann. Sie können allenfalls ihre Expertise bereitstellen und – so gut es geht – an der Symptombekämpfung mitwirken. Vor allem aber müssen die Sicherheitsbehörden hier zwingend eine weitere Prioritätensetzung vornehmen. Dieser Satz schreibt sich schwer, weil mir bewusst ist, welche Herausforderungen ohnehin schon zu bewältigen sind. Angesichts der Tatsache, dass jedoch ein (außen)politischer Funkenflug ausreichen könnte, um die aufgestauten Frustrationen und Aggressionen einiger Bevölkerungsteile zur Explosion zu bringen, halte ich jedoch eine Schwerpunktbildung für angezeigt.
Mir zeigt die aktuelle Diskussion vor allem eines: Wir müssen als Gesellschaft lernen, absehbare problematische Entwicklungen nicht von der Tagesordnung zu verbannen, sondern dann anzugehen, wenn sie erkennbar werden. Dies ist beim Antisemitismus lange der Fall. Trotz unserer geschichtlichen Verantwortung hat das bisher nicht zu wirksamen Reaktionen geführt. Um einem typischen Argumentationsmuster vorzubeugen: Das argumentative Ausspielen des einen gegen den anderen Extremismus oder Kriminalitätsphänomens („whataboutism“) – nach dem Motto, das eine sei noch schlimmer als das andere – steigert die Gefahr, dass auf problematische Entwicklungen zu spät reagiert wird. Bei der Risikoeinschätzung ist auch ein Ranking der Opferzahlen ethisch verwerflich. Man kann das zwar arithmetisch betrachten und über Wahrscheinlichkeiten reden. Mit dem ersten beiden Artikeln unseres Grundgesetzes vertragen sich solche Argumentationen indes nicht.
Rechtsextremismus und Rassismus in Sicherheitsbehörden
Wir könnten schon weiter sein können in der Debatte über Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden. Schon seit September 2019 setze ich mich für eine harmonisierte, anonymisierte Studie zu den in den Sicherheitsbehörden vorhandenen Einstellungen ein. Es bot sie die schon da die Gelegenheit, die Beschäftigten von politisch aufgeworfenen Vorwürfen zu entlasten. Zeitgleich sollte sie als Instrument einer Risikoanalyse begriffen werden. Durch sie würde der Blick für diejenigen Aufgabenbereiche geschärft, in denen sich der Dienstherr besser um die Beschäftigten kümmern muss. Anlass für die Diskussionen boten 2019 unter anderem die Ermittlungen gegen das sogenannte Nordkreuz–Netzwerk und den selbst ernannten NSU 2.0.
Horst Seehofer hat ein Jahr verstreichen lassen, in dem man erste Studienergebnisse hätte erzielen können. Wir müssten dann heute weniger über Gefühlslagen, Unterstellungen und Vermutungen von Politikern diskutieren, sondern könnten auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen argumentieren. Ich hatte im September 2020 als Vorsitzender meines Berufsverbandes die Gelegenheit, meine Einschätzungen hierzu in den Tagesthemen zu verdeutlichen.
Nach meiner festen Überzeugung liefern die zwischenzeitlich über 400 Fälle in Bund und Ländern weder eine Grundlage dafür, von Einzelfällen zu sprechen, noch rechtfertigen sie den Vorwurf eines strukturellen Rassismus- oder Rechtsextremismusproblems. Die deutsche Polizei, die ich seit nunmehr 28 Jahren aus den unterschiedlichen Blickwinkeln heraus kenne, ist in ihrem gesamten Handeln auf den Schutz und die Achtung des demokratischen Rechtsstaats ausgerichtet. Sie ist bürgerorientiert und achtet die Werte des Grundgesetzes, auf das alle Beamten einen Eid geschworen haben. Wir tun daher gut daran, uns Generalvorwürfe nicht zu eigen zu machen.
Niemand wird jedoch ernsthaft bestreiten können, dass das Aufdecken rechtsextremer Netzwerke und rassistischer Chatgruppen das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden erschüttert hat. Es sollte also die Not zur Tugend gemacht und strukturelle Verbesserungen in die Wege geleitet werden, die insgesamt geeignet sind, die Rahmenbedingungen der polizeilichen Arbeit zu verbessern. Dabei sollte das Thema aus dem professionellen Blickwinkel einer Risikoanalyse heraus angegangen werden. Das ist keine neue Herangehensweise. Die Polizei kennt Risikoanalysen aus dem Management von Ermittlungskommissionen, dem Training von Spezialeinheiten, aus der Arbeitsplatzsicherheit, dem Gesundheitsmanagement und der Korruptionsprävention. Insbesondere das letztgenannte Themenfeld weist zahlreiche Parallelen auf und kann Handlungssicherheit bringen. Das Erstellen eines Risikoatlas, Korruptionsbeauftragte, Hinweisgebersysteme (früher Telefone, Korruptionshotlines …) gehören seit vielen Jahren zum Behördenalltag. Wir müssen uns bewusst machen, dass es auch beim Thema Rechtsextremismus und Rassismus um unerwünschte und mit dem Polizeiberuf inkompatible Einstellungsmuster oder gar strafbare Verhaltensweisen geht. Korruption und Rechtsextremismus – beide Phänomene eint die Eigenschaft eines Krebsgeschwürs, das eine Gesellschaft oder Organisation von innen heraus zerstört.
Es muss also bei der Betrachtung von Arbeitsplätzen bei der Polizei nicht mehr nur um Risiken gehen, an Körper, Psyche oder Seele Schaden zu nehmen, sondern auch um Risiken, Vorurteile zu entwickeln, sowie mit Radikalisierungsrisiken. Je nach Arbeitsumfeld ist die Gefahr größer oder kleiner, problematische Einstellungsmuster oder Vorurteile zu entwickeln und für Narrative von rechts außen empfänglich zu sein. Hiergegen müssen die Innenminister und -Senatoren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken. Dazu ist neben einer Innensicht auch eine Außensicht erforderlich, die die rechtsradikalen und rechtsextremen Strategien sichtbar macht. Diese werden gemeinhin unterschätzt. Nach einer Analyse des Counter Extre- mist Project, die Dr. Hans-Jakob Schindler am 8. 10. 2020 anlässlich des Symposiums zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung der Kripo.Akademie vorstellte, sehen wir uns einer gewaltbereiten rechtsextremen Szene gegenüber, die über wachsende transnationale Verbindungen verfügt und mithilfe verschiedener Finanzierungssysteme mehrere Millionen Euro pro Jahr generiert. Noch in diesem Jahr wird eine aktuelle Studie zu diesem Thema veröffentlicht werden.
Zeitgleich wissen wir aus anderen Analysen um die (auch personellen) verbindenden Elemente zum radikalen parlamentarischen Arm der Rechtsextremen, der mittlerweile in kommunalen Vertretungen, den deutschen Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag präsent ist; die selbsternannten angebliche Alternative.
Während die extremistische Rechte bemüht ist, mit Gewalt oder (Todes-)Drohungen gegenüber Politikern, Pressevertretern, Prominenten und Andersdenkenden an einer Überwindung des demokratischen Rechtsstaats zu arbeiten, bemühen sich die Rechtsradikalen – vielfach als Rechtspopulisten verharmlost – um Fehlersuche. Die freie Presse wird diskreditiert. Die parlamentarische Demokratie soll vorgeführt werden. Die Welt wird gnadenlos vereinfacht. Es gibt nur noch „Kartell-“ oder „Altparteien“ und eine einzig echte Oppositionspartei. Migranten, Ausländer, Zuwanderer und Geflüchtete erfüllen die Sündenbockfunktion in einem ihrer Erzählung nach nicht funktionierenden Rechtsstaat. Ein „Umgarnen“ der Beschäftigten der Sicherheitsbehörden ist sowohl notwendiger als auch zwingender Bestandteil der Strategie – auf dem erstrebten Weg in ein anderes Deutschland. Eines, das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie gerufen kommen daher Verschwörungsmythen, die im Windschatten der Proteste gegen staatliche Maßnahmen zur Pandemiebewältigung befeuert werden.
Die Innenminister und -senatoren müssen also sehr zeitnah eine Risikoanalyse vorlegen, um den Beschäftigten der Sicherheitsbehörden Unterstützungsmaßnahmen zukommen zu lassen. Wer seinen Dienst in einem schwierigen gesellschaftlichen Umfeld verrichten muss, muss auch auf besondere Fürsorge des Dienstherrn vertrauen dürfen. Professionelle Supervisionsangebote, die bisher nur für Todesermittler oder für diejenigen vorgesehen sind, die gegen sexualisierte Gewalt an Kindern ermitteln, sind das Mindeste, das erwartet werden darf. Die Sicherheitsbehörden müssen gegen rechte Strategien resilient gemacht werden. Das stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Polizei nachhaltig.
Alle tun gut daran, die o. g. Strategie der Rechtsextremen nicht zu unterschätzen. Die Strategie ist real. Sie ist digital und trotz nationalistischer Zielsetzung paradoxerweise transnational. Sie ist perfide. Je instabiler der Staat und je mehr die Gesellschaft aus der Balance gerät, desto erfolgreicher ist sie. Sie ist konkret gefährlich für die von rechter Gewalt und Drohung betroffenen Menschen.
Wir beklagen nach der Wende bereits ca. 200 Todesopfer rechter Gewalt! Nicht nur deswegen ist die Gefahr durch Rechtsterrorismus und -extremismus die derzeit größte Gefahr unseres demokratischen Rechtsstaats.
Stärken wir also die Sicherheitsbehörden und die staatlichen Institutionen und nehmen eine Gesamtstrategie in den Blick, die Bildung, Prävention und Forschung einbezieht.
Ich hatte Gelegenheit, über dieses und andere Themen ein ausführliches Gespräch mit Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani zu führen.