Mein Wahlkreis 118 (Mülheim-Essen I) umfasst die Stadt Mülheim an der Ruhr und den Stadtbezirk Borbeck der Stadt Essen.

Mein Wahlkreis 118 (Mülheim-Essen I) umfasst die Stadt Mülheim an der Ruhr und den Stadtbezirk Borbeck der Stadt Essen.
Zur Wahl von Jochen Ott als neuem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion erklärt Marc Herter, Interimsvorsitzender der NRWSPD: „Herzlichen Glückwunsch, Jochen Ott. Mit ihm gewinnt die SPD einen Oppositionsführer, der mit Leidenschaft und Erfahrung die Anliegen der arbeitenden Mitte im Landtag vertreten wird.
"Redner aller Fraktionen haben die Gewalt bei Demonstrationen gegen den Abriss des Dorfes Lützerath für den Braunkohleabbau im rheinischen Revier verurteilt. Zugleich wurde in einer Aktuellen Stunde des Bundestages am Freitag, 20. Januar 2023, deutlich gemacht, dass sich die weitaus meisten Teilnehmer an den Demonstrationen friedlich verhalten und von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht hätten. Die Aktuelle Stunde war auf Verlangen der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lützerath – Angriff auf den Rechtsstaat“ auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt worden. [...]
SPD: Linksextremisten versuchen, Proteste zu unterwandern
Sebastian Fiedler (SPD) bescheinigte der Polizei, in Lützerath gute Arbeit geleistet zu haben. Er verurteilte die Gewaltausbrüche wie brennende Barrikaden, Würfe mit Pyrotechnik, Steinen, Flaschen und „Molotow-Cocktails“ auf Polizisten und Mitarbeiter des Energiekonzerns RWE. Es gebe ernstzunehmende Hinweis, dass man auch auf den Linksextremismus schauen müsse.
Linksextremisten würden versuchen, diese Proteste zu unterwandern. „Und das ist durchaus ein Problem, und das muss deswegen angesprochen werden, weil es die guten Bemühungen der Klima-Aktivisten diskreditiert“, so Fiedler. Fiedler zitierte den früherer Verfassungsrichter Udo Di Fabio, der festgestellt hatte: „Wer Steine auf Polizistinnen und Polizisten wirft, der wirft sie auf die Demokratie und letztlich auf uns alle.“"
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 16. Dezember 2022, einen „besseren Schutz hinweisgebender Personen“ im beruflichen Umfeld beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/3442; 20/3709; 20/4001 Nr. 1.2) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Unionsfraktion und AfD votierten gegen die Vorlage, die Linksfraktion enthielt sich der Abstimmung, zu der dem Parlament neben einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/4909) auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/4910) vorlag.
Keine Mehrheit fand hingegen ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/4914), die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Auch einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/4969) wies der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück.
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
Mit dem Entwurf solle der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen ausgebaut werden, führt die Bundesregierung zur Begründung an. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden“, heißt es darin weiter."