Gläserner Abgeordneter

 

Meine Arbeit als Abgeordneter möchte ich so transparent wie möglich gestalten und veröffentliche daher umfassend meine Einkünfte.

 

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich gemäß Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes eine Entschädigung, umgangssprachlich Diät, die meine Unabhängigkeit als Abgeordneter sicherstellen soll.

Die Abgeordnetenentschädigung soll angelehnt sein an die Besoldung von Richtern an Bundesgerichten bzw. an Bürgermeister kleinerer Städte. Für das Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Abgeordnetenentschädigung aufgrund der Corona Pandemie um 0,7 % sinkt.

Meine monatliche Diät beträgt 10.012,89 Euro. Dieser Betrag ist voll zu versteuern. Jährliche Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches gibt es nicht.

Des Weiteren sind alle Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktionen dazu verpflichtet, eine gewisse Abgabe an verschiedene Gliederung der Partei zu erbringen.

 

Aufwandspauschale

Neben der Entschädigung erhalte ich jeden Monat eine steuerfreie Aufwandspauschale von 4.560,59 €. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat bezahlt (Unterkunft in Berlin, Unterhaltung des Wahlkreisbüros in Mülheim an der Ruhr, Mobilität im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur etc.).

Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungsgeld. Wir müssen uns jedoch jeden Tag einer Sitzungswoche in einer Unterschriftenliste eintragen. Wenn wir dies nicht tun, oder Abstimmungen unentschuldigt verpassen, werden uns Strafgelder abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen, zum Beispiel wegen Krankheit, gibt es einen Abzug.

 

Büro und technische Ausstattung

Mir werden Büroräume am Bundestag in Berlin mit fünf Computern bzw. Laptops, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung gestellt. Weiterhin erhalte ich zwei Laptops und einen Drucker für das Wahlkreisbüro.

Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden.

Für die Möblierung und Ausstattung des Wahlkreisbüros stehen je Legislaturperiode 6.000 € zur Verfügung.

Darüber hinausgehende Einrichtungsgegenstände der Büros müssen aus der Aufwandspauschale angeschafft werden.

 

Pauschale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die mit der Übernahme eines Bundestagsmandats verbundenen Aufgaben sind nur mit Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewältigen.

Einem Bundestagsabgeordneten stehen aktuell 22.795 € Arbeitnehmerbrutto im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Außerdem können aus dieser Pauschale Dienstreisen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt werden.

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

 

Reisekosten

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (nur innerdeutsch)
  • Netzkarte der Deutschen Bahn
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

 

Bürokostenpauschale

12.000 € stehen im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc. zur Verfügung und werden gegen Einzelnachweise vom Bundestag erstattet. Zusätzliche Ausgaben sind von mir selbst zu tragen.

 

Altersversorgung

Als Mitglied des Deutschen Bundestags erhalte ich für jedes Jahr 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung als Altersentschädigung. Der Höchstbetrag liegt dabei bei 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach dem 26. Mitgliedsjahr erreicht.