Konstituierung des Innenausschusses

Ich habe als Mitglied des Innenausschusses gestern den von der #noAfD für den Vorsitz des Ausschusses vorgeschlagenen Abgeordneten Hess nicht gewählt. Das war meine ganz persönliche Entscheidung. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich genauso entschieden wie ich. In der Konsequenz wurde gestern kein Ausschussvorsitzender gewählt. Kein Problem. Die „dienstälteste“ Kollegin Petra Pau übernimmt bis zur ersten Sitzungswoche im Januar. Dann steht ein Mitglied meiner Fraktion (Vorschlagsrecht) als offizielle/r StellvertreterIn zur Wahl.

Ich habe die Reden und Aktivitäten des Abgeordneten Hess in der letzten Legislaturperiode intensiv verfolgt. Das hat für mich den entscheidenden Ausschlag gegeben. Er war 27 Jahre Polizeibeamter und hetzt dennoch innerhalb der #noAfD. Ich war ebenfalls 28 Jahre Polizeibeamter, davon 20 Jahre bei der Kriminalpolizei. Ich empfinde es als beschämend, wenn sich ausgerechnet MitarbeiterInnen von Sicherheitsbehörden in dieser Partei engagieren. Deshalb haben übrigens sowohl der Bund deutscher Kriminalbeamter als auch die Gewerkschaft der Polizei längst Unvereinbarkeitsbeschlüsse gefasst.

Wie goldrichtig das Wahlergebnis war, zeigt der Kommentar des Abgeordneten Hess nach der Wahlniederlage: er hält das demokratische, in geheimer Wahl zustande gekommene Wahlergebnis für einen „Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“ und eine „undemokratische Ablehnung als Innenausschuss-Vorsitzender“.

Wie ist es tatsächlich? Die #noAfD hat ein Vorschlagsrecht für drei Ausschussvorsitze gezogen (Ziehung in der Reihenfolge der Wahlergebnisse). Die vorgeschlagenen KandidatInnen müssen von den Ausschussmitgliedern anschließend zu Vorsitzenden „bestimmt“ (= gewählt … im Unterschied zu „benannt“) werden. Ein Verfahren, das die #noAfD in der Vergangenheit übrigens selbst einforderte. Der von der #noAfD nun gewünschte Automatismus wäre tatsächlich weniger demokratisch. Er würde dazu führen, dass die Fraktionen den Ausschussmitgliedern ihre Vorsitzenden buchstäblich „vor die Nase setzen“ könnten. So sieht es die (ebenfalls demokratisch beschlossene) Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aber zum Glück nicht vor.